Das Fach Informatik ist von einer Stundenverlagerung ausgenommen. Ab Klasse 8 wird eine weitere Fremdsprache als zweite oder dritte Fremdsprache angeboten. (2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter spricht die Zulassung zur Nachprüfung aus, wenn, 1. durch die Verbesserung der Note von „mangelhaft“ auf „ausreichend“ in einem einzigen Fach die Voraussetzungen für den Erwerb des angestrebten Abschlusses erfüllt würden oder. (2) Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer stellt die Prüfungsaufgabe. Lernbereich mit höchstens einer Stunde betroffen sein. 4) Der Wahlpflichtunterricht findet in den Klassen 9 und 10 statt. 20.7.1 In der kooperativen Sekundarschule mit drei Bildungsgängen setzt die Fortsetzung der Schullaufbahn im Bildungsgang Realschule voraus, dass die Schülerin oder der Schüler am Ende der Klasse 6 befriedigende Leistungen in der überwiegenden Zahl der Fächer erreicht hat. Dabei werden die Schülerinnen und Schüler der Erweiterungsebene niveaugleich mit den Schülerinnen und Schülern des Realschulbildungsgangs unterrichtet. In diesem Fall wird die Note im Rahmen der vorgeschlagenen Noten durch Mehrheitsbeschluss festgesetzt. Nicht versetzte Schülerinnen und Schüler der Realschule gehen in die Klasse 7 der Hauptschule über. 19.4.4 Widersprechen die Eltern der Zuweisung zu einem Erweiterungskurs oder zur Erweiterungsebene, rät die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer den Eltern, dem Beschluss der Klassenkonferenz zu folgen; danach entscheiden die Eltern. In diesem Fall nimmt die Schülerin oder der Schüler nicht an der Sprachprüfung nach Satz 2 bis 4 teil. Darüber hinaus kann die Schulleitung die Ausführung des Schulkonferenzbeschlusses zur Einrichtung einer Profilklasse aus organisatorischen Gründen wie z. 4. für berufsorientierende Angebote und für Fächer oder Fächerkombinationen im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen und im gesellschaftswissenschaftlich-wirtschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt; Schulen können außerdem Fächer oder Fächerkombinationen im künstlerisch-musischen Schwerpunkt anbieten. 1.1.5 Eine Schülerin oder ein Schüler wird unter dem Vorbehalt aufgenommen, dass sie oder er in die Klasse 5 versetzt wird. Kann eine Schülerin oder ein Schüler dort nicht aufgenommen werden, sorgt die abgebende Schule im Einvernehmen mit den Eltern und bei Bedarf mit Unterstützung der oberen Schulaufsichtsbehörde für die Aufnahme an einer anderen Schule der von den Eltern gewählten Schulform oder des von den Eltern gewählten Bildungsgangs. Zeugnisse und Bescheinigungen über die Schullaufbahn können handschriftlich, mit der Schreibmaschine oder mit Hilfe automatisierter Datenverarbeitungsanlagen (ADV) ausgefertigt werden. 7.8.2 Zeugnisnoten für Fächer, die in früheren Klassen abgeschlossen worden sind, werden unter Angabe der Klasse, in der sie zuletzt unterrichtet worden sind, in das Abgangs- oder Abschlusszeugnis aufgenommen. (4) Der Unterricht auf zwei Anspruchsebenen (Grundebene, Erweiterungsebene) beginnt in Mathematik und in Englisch in Klasse 7, in Deutsch in Klasse 8 oder in Klasse 9, in einem der Fächer Physik oder Chemie in Klasse 9. (3) Nicht versetzte Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums oder der Realschule können die Klasse 6 der besuchten Schulform wiederholen, wenn dadurch die Höchstdauer der Ausbildung in der Erprobungsstufe nicht überschritten wird (§ 10 Absatz 2) und die Versetzungskonferenz feststellt, dass auf Grund der Gesamtentwicklung danach die Versetzung erreicht werden kann. (4) Erreicht eine Schülerin oder ein Schüler der Hauptschule oder der Realschule bei der Versetzung in den Fächern mit Klassenarbeiten einen Notendurchschnitt von 2,0, berät die Schule die Eltern nach Maßgabe des § 46 Absatz 9 Schulgesetz NRW im Hinblick auf einen Wechsel der Schulform. Den Vorsitz führt die Abteilungsleiterin oder der Abteilungsleiter, sofern nicht die Schulleiterin oder der Schulleiter den Vorsitz übernimmt. Im Rahmen freier Kapazitäten können auch Schülerinnen und Schüler anderer Schulen die Schullaufbahn im Bildungsgang der Hauptschule fortsetzen. Stundentafeln für die Sekundarstufe I - Realschule in der Aufbauform. a) die mit den Abschlüssen und Berechtigungen verbundenen Anforderungen, b) die berufs- und studienorientierten Bildungsgänge in den Schulformen der Sekundarstufe II und. (2) Das Angebot für den Wahlpflichtunterricht umfasst ab Klasse 6 die zweite Fremdsprache sowie ab Klasse 6 oder 7 mindestens eines der folgenden Angebote: Lernbereiche Arbeitslehre, Naturwissenschaften oder Fächer oder Fächerkombinationen mit gesellschaftswissenschaftlich-wirtschaftswissenschaftlichem, mathematisch-naturwissenschaftlichem oder mit künstlerisch-musischem Schwerpunkt. 8) Für die Ergänzungsstunden gilt § 20 Absatz 3. Im Lernbereich Naturwissenschaften wechseln fachbezogene Lehrgänge mit fachübergreifenden Projekten. 17.4.1 Ergänzungsstunden sollen im Sinne der individuellen Förderung auch als „Lernzeiten“ genutzt werden, um den Umfang von häuslichen Arbeiten zu reduzieren. 3. ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache. Für den Unterricht in der zweiten Fremdsprache sind für die Klassen 7 bis 10 - soweit durchgehend belegt - mindestens 14 Wochenstunden vorzusehen. 1.1 Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule – AO-GS) Vom 23. Dieser Erlass gilt für Förderschulen entsprechend. Die curricularen Standards sind uneingeschränkt zu wahren. (3) Die Klasse 10 wird in zwei Formen geführt: 1. Eine Entscheidung erfolgt in diesem Fall am Ende der Vorstellungsphase. Halbjahr, werden in den Lernbereichen Arbeitslehre und Naturwissenschaften ausschließlich die Einzelnoten für die Fächer Technik, Wirtschaft, Hauswirtschaft sowie Biologie, Physik, Chemie aufgenommen. Die Fachleistungsdifferenzierung kann in einzelnen Fächern in Form der Binnendifferenzierung in gemeinsamen Lerngruppen oder in Kursen der äußeren Fachleistungsdifferenzierung (Grundkurse, Erweiterungskurse) erfolgen; in den jeweiligen Fächern können jahrgangsweise auch unterschiedliche Differenzierungsformen gewählt werden. 14. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter der aufnehmenden Schule. Die Angaben über die ehrenamtliche Tätigkeit in der Schule werden auf dem Zeugnis oder auf der Bescheinigung über die Schullaufbahn unter der Rubrik „Angaben zum außerunterrichtlichen Engagement in der Schule“ oder unter Bemerkungen eingetragen. 17.3.3 Die curriculare Planung kann zu Beginn der Klasse 9 einen Wechsel des inhaltlichen Schwerpunktes oder eines Kombinationsfaches vorsehen. 7.1.1 Die Zeugnisse sind nach den Mustern der Anlagen 12 bis 37, 39 bis 46, 48 bis 61 zu gestalten. (4) Klassenarbeiten werden in den Fächern Deutsch, Mathematik, den Fremdsprachen sowie in den Schwerpunktfächern des Wahlpflichtunterrichts geschrieben. Zulässig sind dabei, einzeln oder in Kombination, alle Fächer dieser Verordnung sowie die in § 7 Absatz 1 der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe in der jeweils geltenden Fassung genannten Fächer. B. der Unterrichtsorganisation, dem Fachlehrereinsatz oder der Fächerwahlmöglichkeiten ablehnen. Der Schulträger sorgt dafür, dass jedes Kind nicht gleichzeitig an mehr als einer Schule angemeldet werden kann. 2.1 Schülerinnen und Schüler, die am Ende eines Schuljahres die Schule mit einem Abschluss- oder Abgangszeugnis verlassen, erhalten die Zeugnisse und werden von der Schule entlassen: 1. innerhalb der letzten zwei Wochen, spätestens jedoch am letzten Freitag vor Beginn der Sommerferien, wenn sie zuletzt eine allgemeinbildende Schule besucht und ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. An die Stelle des Abschlussverfahrens tritt je eine von der Lehrkraft gestellte schriftliche Prüfungsarbeit in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Ab Klasse 9 kann die Schule eine weitere moderne Fremdsprache mit vier Wochenstunden sowie das Fach Hauswirtschaft mit zwei Wochenstunden anbieten. 06/2020). 6) Für die Ergänzungsstunden gilt § 14 Absatz 5. Die Muttersprache anstelle der zweiten Fremdsprache kann auch in Lerngruppen für mehrere Schulen aller Schulformen der Sekundarstufe I unterrichtet werden. (8) Für die Bildungsgänge der Sekundarschule in kooperativer Form gilt: 1. Klasse einer Hauptschule, einer Realschule, einer Gesamtschule, einer Sekundarschule oder eines Gymnasiums mit neunjährigem Bildungsgang aufgenommen werden, um den mittleren Schulabschluss zu erwerben. § 5 Absatz 1 Satz 1 bleibt unberührt. 1.1.4 Die Anmeldung an einer Schule der gewünschten Schulform setzt die Vorlage des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4 voraus. B. Gegen die Entscheidung, die Schülerin oder den Schüler nicht zu versetzen oder einen erreichbaren Abschluss oder eine Berechtigung nicht zu vergeben, kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zeugnisses Widerspruch erhoben werden. Zeugnisse, Lern- und Förderempfehlungen (1) Die Schülerinnen und Schüler erhalten zum Ende des Schulhalbjahres und zum Ende des Schuljahres Zeugnisse gemäß § 49 Schulgesetz NRW . Die curricularen Standards sind zu wahren. Auf Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2019/2020 die Klasse 7 und höhere Klassen eines Gymnasiums sowie die Klasse 6 und höhere Klassen an allen anderen Schulformen besuchen, sind die beiden nachfolgenden Tabellen anzuwenden. Das Anmeldeverfahren für Schulen, für die kein vorgezogenes Anmeldeverfahren zugelassen ist (Nummer 1.1.2), wird in der dritten bis sechsten Woche des Anmeldezeitraums durchgeführt. 47.2.2 Stundentafel für den Hauptschulbildungsgang an Realschulen. Dazu vergewissern sie sich über das Sprachverständnis, geben regelmäßig Rückmeldungen über Leistungen in der deutschen Sprache, korrigieren Fehler und geben Hinweise, wie der Sprachgebrauch verbessert werden kann. Die darüber hinausgehenden verpflichtenden Stunden in diesem Lernbereich können der Stärkung der informatischen Bildung dienen. Für etwaigen Unterricht in der zweiten Fremdsprache sind für die Klassen 7 bis 10 - soweit durchgehend belegt - mindestens 14 Wochenstunden vorzusehen. (2) Eine Schülerin oder ein Schüler des Gymnasiums mit achtjährigem Bildungsgang erwirbt den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Maßgabe der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe. (3) Ein Wechsel des Bildungsgangs bis zum Ende der Klasse 8 ist entsprechend § 13 möglich. 15.2.3 Der Wahlpflichtunterricht umfasst neben der zweiten Fremdsprache. 2. in einem Fach, das bei einer Versetzung oder beim Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung zum Notenausgleich herangezogen werden soll. 1 Februar 2005 (GV. Der Unterricht im Fach Chemie beginnt in der Regel ab Klasse 7. Bei einer freiwilligen Wiederholung zum Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung sind die gleichen Fächer zu belegen, sofern diese angeboten werden. Unterstützung erhalten Zeugnisse mit der Bemerkung, dass sie sonderpädagogisch gefördert werden. Das Fach Informatik ist von einer Stundenverlagerung ausgenommen. Eine Schülerin oder ein Schüler des Bildungsgangs Hauptschule wird in die Klasse 10 des Bildungsgangs Realschule versetzt, wenn die Voraussetzungen des § 25 Absatz 3 vorliegen. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 05.05.2015 (BASS 12-63 Nr.