1 S 1 SGB IV als normativer Regelfall abhängiger Beschäftigung genannt wird. 3 EStG eingeordnet, sondern der Kläger habe die Aufwandsentschädigung in den Streitjahren als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 EStG bezogen. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 2. 2. Tätigkeiten aufgrund mitgliedschaftlicher Verpflichtung und allgemein zugänglicher (Verwaltungs-)Tätigkeit differenziert. Die Klägerin beschäftigt für Verwaltungsaufgaben obendrein eine versicherungspflichtige Angestellte. Juni 2017 erhobenen Klage macht die Klägerin geltend, die Beklagte habe bei der Nacherhebung von Beiträgen für den Beigeladenen ihr Anhörungsrecht verletzt. … Oft ist es so, dass ein ehrenamtlich Tätiger zumindest seinen Aufwand und seine Auslagen erstattet erhält. durch Rechtsvorschrift als Pflichtaufgaben zur Erfüllung in eigener Verantwortung zugewiesen sind (§ 5 Abs. Auch sei zu berücksichtigen, dass im Bereich der öffentlichen Verwaltung ein hierarchisches Prinzip herrsche, das dazu führe, dass der Beigeladene bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben im Unterschied zum Kreishandwerkermeister nur im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und unter Fachaufsicht der übergeordneten Behörden tätig werden könne. Es handelt sich regelmäßig um eine "sonstige selbstständige Arbeit" [1] . BVerfG Beschluss vom 20.5.1996 - 1 BvR 21/96 - SozR 3-2400 § 7 Nr. sind die Gemeinden in ihrem Gebiet die ausschließlichen Träger der gesamten öffentlichen Aufgaben, soweit die Gesetze nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen. 1 NKomVG wird der Hauptverwaltungsbeamte von den Bürgerinnen und Bürgern über die Direktwahl gewählt und ist nach § 80 Abs. Gesetz über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Bürgermeister und der ehrenamtlichen Ortsvorsteher (Aufwandsentschädigungsgesetz - AufwEntG) in der Fassung vom 19. Stirbt eine ehrenamtliche Bürgermeisterin oder ein ehrenamtlicher Bürgermeister während der Amtszeit, wird das Übergangsgeld den in § 24 Abs. Gemeindevertreter und Bürgermeister nehmen ihre Aufgabe nach Feierabend oder in der Freizeit wahr und erhalten lediglich eine geringe Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeiten. Nach § 80 Abs. Für den Beigeladenen als ehrenamtlichen Bürgermeister wird der Gesichtspunkt des ideellen Zweckes des Amtes durch die Bestimmung in § 38 Abs. Der zuständige Bürgermeister handelt daher nicht auf Grund einer Abhängigkeit von Weisungen eines Dienstherrn, wie sie im Zusammenhang von § 7 SGB IV zu verstehen sind. Aufgrund der Mittellosigkeit des/der Betreuten, beantrage ich die Festsetzung der Aufwandsentschädigung nach § 1835a BGB gegen die Staatskasse. Denn der Bürgermeister kann als Mitglied des Rates an der Entscheidungsfindung des Rates aktiv mitwirken und den Inhalt der Entscheidungen nach Maßgabe demokratischer Prozesse mitbeeinflussen. Bei einer Beschäftigung in einem fremden Betrieb ist dies der Fall, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (ständige Rechtsprechung; vgl. Das BSG hat - trotz dieses Befundes - in einer Gesamtwürdigung jedoch insgesamt abhängige Beschäftigung dann angenommen, wenn ein ehrenamtlich Tätiger zugleich allgemein zugängliche Verwaltungsaufgaben übernommen und zudem für die Ausübung dieser Tätigkeiten eine Aufwandsentschädigung erhalten hat, die über den tatsächlichen Aufwänden lag (vgl. Dezember 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. 1 NKomVG ausdrücklich betont, wonach die ehrenamtliche Tätigkeit eine wesentliche Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung ist. (1) Ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern kann eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung gewährt werden, die nachstehende Höchstsätze nicht überschreiten darf: in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zuzüglich des Betrages nach § 6 Absatz 1. Da der/die Betreute vermögend ist, beantrage ich die Genehmigung zur Entnahme der aaO, Rdnr. 1 Satz 2 NKomVG weitere Aufgaben des eigenen Wirkungskreises auf die Samtgemeinde übertragen werden. Eine abhängige Beschäftigung des Beigeladenen bei ihr sei nicht gegeben. Die Kammer stützt ihre Entscheidung darauf, dass das BSG in der bereits zitierten Entscheidung vom 16. 1 NKomVG die Vertretung, der Hauptausschuss und die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte. 12 S. 2 EStG in voller Höhe steuerfrei und gelten den durch das Amt verursachten erhöhten persönlichen Aufwand ab. 786€ (brutto pro Monat) - Volle Tagesvertretung des OB: ca. Manchmal wird ihm auch eine Anerkennung, etwa ein Taschengeld gezahlt. 1 SGB IV für den Beschäftigten in einem Arbeitsverhältnis gemeint sind. Die Kostenentscheidung folgt aus § 197a Abs. Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 16. 6 ein ehrenamtlicher Bürgermeister erhält, sofern die Ortschaft über 5 000 Einwohner hat. Kammer, Urteil vom 15.11.2018, S 38 R 259/17 Aufwandsentschädigung*: - Ehrenamtlicher Bürgermeister: 27% von B5 (Stufe 1) = ca. § 1 Abs. Momentan sind dies für Bürgermeister, abhängig von der Gemeindegröße, zwischen 420 und 2.000 Euro im Monat. Zur Begründung erläuterte sie, neben den ehrenamtlichen Aufgaben erledige der Beigeladene für die Klägerin auch Verwaltungsaufgaben. Diese von der Rechtsprechung formulierten Kriterien orientieren sich am Typus des Arbeitnehmers, der in § 7 Abs. Sie verweist auf neueste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), wonach Ehrenbeamte auch dann nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen, wenn sie für die Institution, für die sie tätig seien, Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Danach ist Beschäftigung die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von derzeit EUR 399,-(pro Betreuungsjahr) festzusetzen. In Angelegenheiten von grundsätzlicher oder besonderer wirtschaftlicher Bedeutung bedienen sich die Mitgliedsgemeinden der fachlichen Beratung der Samtgemeinde (§ 98 Abs. 25), dass weder das Rechtsverhältnis als Ehrenbeamter als solches noch dessen Rechtsstellung als Organ oder Mitglied eines Organs einer juristischen Person des öffentlichen Rechts mit eigenen gesetzlichen Befugnissen noch die Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung ohne Bezug zu einem konkreten Verdienstausfall die Annahme eines versicherungspflichtigen und beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses per se ausschließen (vgl. 57 Abs.3 der Niedersächsischen Verfassung (Nds. Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft, Öffentliches Dienstrecht & Korruptionsprävention, Ressortübergreifende Personalgewinnung und -entwicklung, Prozessbegleiterinnen und -begleiter im Gesundheitsmanagement, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Sicherheitspartnerschaft gegen Wirtschaftskriminalität, Umsetzung des Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - NKomInvFöG, Übersicht der kommunalen Körperschaften Niedersachsens, Spenden, Schenkungen & sonstige Zuwendungen, Vermessung, Geoinformation und Kampfmittelbeseitigung, Expertensymposium für Führungskräfte und Einsatzleiter der Polizei, Unterhaltung der pflegeverwaisten jüdischen Friedhöfe, Projekt 1 Niedersächsisches Verwaltungsportal, Projekt 2 Prüfung der Verwaltungsleistungen, Projekt 13 Einführung einer elektronischen Poststelle im Rahmen des Projekts eRechnung, Fachaufsicht über das Studieninstitut des Landes Niedersachsen (SiN), Wirtschafts- und Verwaltungsvolontariat in Kooperation mit den Unternehmerverbänden Niedersachsen, Informationen für Kliniken und Fachpersonal, Prozessbegleitung Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutz, Betriebliche Suchtprävention und -beratung, Time out - 30 Minuten für Arbeit und Gesundheit, Praktikum/Fremdausbildung in der Verwaltung, Informationsplattform für die Regierungsinspektor-Anwärterinnen und -Anwärter der Landesverwaltung, Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger und Polizei. Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 1.118,46 € festgesetzt. Hinsichtlich der Höhe der pauschalen Aufwandsentschädigung empfiehlt die Kommission Höchstbeträge, die nach Einwohnerzahlen der Gemeinden und Landkreise gestaffelt sind. Die Rechtsprechung des BSG zum Kreishandwerkermeister sei nach ihrer Auffassung nicht einschlägig, weil die Fortentwicklung der Rechtsprechung durch das BSG ausdrücklich nicht auf ehrenamtliche Bürgermeister bezogen worden sei. 1 Satz 1 SGG in Verbindung mit §§ 154 Abs. Zuteilung. 1 GKG. Dienstaufwandsentschädigungen der Landräte, der hauptamtlichen Bürgermeister und der Ersten Beigeordneten sind nach § 3 Nr. Beispiel: Harry W. ist ehrenamtlicher Bürgermeister einer kleinen Gemeide. 1 Satz 1 SGG in Verbindung mit §§ 63 Abs. Im Übrigen sei der Beigeladene Ehrenbeamter und in dieser Eigenschaft versicherungsfrei. B. Sitzungsgeld, Fahrkosten, Verdienstausfall). (3) Der Bürgermeister einer Verbandsgemeinde, der gleichzeitig Ortsbürgermeister ist, erhält von der Ortsgemeinde eine besondere Aufwandsentschädigung. Ehrenamtliche Bürgermeister, hauptamtliche Ortsvorsteher und Gemeinderäte, die zum ersten Stellvertreter des Bürgermeisters bestellt sind, sollten einen neuen Erlass des FinMin Baden-Württemberg kennen, der die geltenden Besteuerungsgrundsätze für Aufwandsentschädigungen zusammenfasst. 23). 8. die Aufgaben nach dem Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter. In Gemeinden in Niedersachsen tragen die Organe die Bezeichnungen Rat für die Vertretung, Verwaltungsausschuss für den Hauptausschuss und Bürgermeister oder Bürgermeisterin (im Folgenden: Bürgermeister) für den Hauptverwaltungsbeamten (§ 7 Abs. Es dies damit begründet, dass solche Beschlüsse die Ausrichtung der Aktivitäten vorgeben, es sich aber nicht um eine Weisung im Sinne des § 7 Abs. Dezember 2011 (Inkrafttreten am 1. Wahl. Dezember 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. 6 mwN). Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Diese umfassen: 1.die Aufstellung der Flächennutzungspläne. Bei Anwendung dieser Kriterien ist der Beigeladene ebenfalls nicht als abhängig Beschäftigter zu qualifizieren. Schätzungsrichtlinie (R 3.12 Abs. Der Bescheid der Beklagten vom 14. Bürgermeisterin sich in Niedersachsen im Wesentlichen auf die örtlichen Belange des eigenen Wirkungskreises beschränkt. §§ 10 und 11 der Landeskommunalbesoldungsverordnung Baden-Württemberg) als Entschädigung für den durch das Amt allgemein verursachten erhöhten persönlichen Aufwand eine Dienstaufwandsentschädigung i.H.v. 1. 44). August 2017, Rdnr. 2.die Trägerschaft der allgemeinbildenden öffentlichen Schulen nach Maßgabe des Niedersächsischen Schulgesetzes, die Erwachsenenbildung und die Einrichtung und Unterhaltung der Büchereien, die mehreren Mitgliedsgemeinden dienen. 2.100 Einwohnern - Aufwandsentschädigung, SG Lüneburg 38. Gegen diesen Bescheid legte die Klägerin am 21. Dezember 2016 Widerspruch ein und machte geltend, der Nachforderungsbescheid sei unter Verletzung des Anhörungsrechts zustande gekommen, weil N. nicht für die Klägerin handlungsberechtigt sei. Die Aufwandsentschädigung des Beigeladenen in Höhe von 350,- € monatlich und die pauschale Fahrtkostenentschädigung von 70,- € stellen ihrer Höhe nach kein Einkommen dar, dem ein Erwerbszweck beigemessen werden kann. Für ihren Zeit- und Arbeitsaufwand können kommunale Mandatsträger künftig mehr Geld bekommen als bisher. Mai 2017 wird aufgehoben. Damit sei in diesem Zusammenhang eine abhängige Beschäftigung gegeben, die der Sozialversicherungspflicht unterliege und damit auch Beitragspflichten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auslöse. Aus diesem Regelungskonzept ergibt sich, dass der Zuständigkeitsbereich einer samtgemeindeangehörigen Gemeinde und damit auch ihres ehrenamtlichen Bürgermeisters bzw. B. Sitzungsgeld, Fahrkosten, Verdienstausfall). 1. Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob der Beigeladene als ehrenamtlicher Bürgermeister der Klägerin, einer niedersächsischen Gemeinde mit ca. Die Mitglieder der Expertenkommission für kommunale Aufwandsentschädigungen haben dem Innenminister ihre Empfehlungen zur Höhe und zum Umfang der Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandatsträger übergeben. Der Beigeladene war bei der Klägerin nicht in diesem Sinne abhängig beschäftigt. Die Amtszeit eines Bürgermeister reicht von fünf bis zu acht Jahren. AVR 300 – Vermögensverzeichnis (§§ 1802, 1908i, 1915 BGB) – nicht barrierefrei - Download (PDF, 0,52 MB) AVR 305 - Merkblatt über Aufwandsentschädigung - barrierefrei - Download (PDF, 0,12 MB) ), der Bürgermeister aus der Mitte des Rates für die Dauer der Wahlperiode gewählt (§ 105 Abs. 1 Nr. Zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinden gehören alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft und die Aufgaben, die ihnen aufgrund von Artikel 57 Abs. Die Beklagte führte bei der L., die die Bezügesachbearbeitung und –abwicklung der Beschäftigten der Klägerin auf der Grundlage einer am 24.